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Privatinsolvenz Änderung 2020

  1. Privatinsolvenz änderung 2020
  2. Privatinsolvenz änderung 2010 c'est par içi
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  4. Gesetzesänderung bei Privatinsolvenz in 2020 - Schulden-und Insolvenzberatung

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Falls diese bereits drohen, empfiehlt sich in den meisten Fällen ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Was passiert mit bereits laufenden Verfahren? Eine Verkürzung bereits laufender Insolvenzverfahren ist nur für die ab dem 17. 2019 eingeleiteten Verfahren vorgesehen. Aber auch in den anderen bereits laufenden Verfahren bestehen einige wenig genutzte Möglichkeiten vor dem regulären Ende des Verfahrens auszusteigen. Die Darstellung würde allerdings den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Fazit Die Chancen der Reform sind groß. Was die beste Strategie ist, hängt von einer Vielzahl von Kriterien und Ihrer individuellen Lebenssituation ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier bedarf es einer auf den Einzelfall abgestimmten individuellen Beratung durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt.

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Dieses jetzt angegangene Reformvorhaben der Verkürzung der Restschuldbefreiung, das explizit im Koalitionsvertrag steht, wurde als letztes insolvenzrechtliche Reformvorhaben abgeschlossen. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Das vereinbarte Ziel – die Verkürzung des Insolvenzverfahrens – ist somit umgesetzt, allerdings so, dass es praktisch für kaum einen Schuldner greift. Während in vorhergehenden Entwürfen des Gesetzes "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" noch eine Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre vorgesehen war, sofern 25% der Forderungen bedient würden, hat sich in letzter Minute wohl die Bankenlobby durchgesetzt und eine Quote von 35% erreicht. Nur wenn im Insolvenzverfahren 35% der Forderungen getilgt werden, zuzüglich der Verfahrenskosten, nur dann verkürzt sich das Insolvenzverfahren für diesen Schuldner auf drei Jahre. Aus unserer Erfahrung wird dieses dreijährige Verfahren nicht von besonderer Beduetung sein – schon als die Quote in den vorhergehenden Entwürfen bei 25% lag, haben die vom Rechtsausschuss angehörten Experten bezweifelt, dass eine relevante Anzahl von Schuldnern in den Genuss der Verkürzung auf drei Jahre kommen würde.

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  11. Aktualisiert: Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre | Infodienst Schuldnerberatung

Gesetzesänderung bei Privatinsolvenz in 2020 - Schulden-und Insolvenzberatung

Um einen Stau der Insolvenzverfahren bis zum Inkrafttreten der Regelung zu vermeiden beinhaltet der Entwurf auch eine Regelung für die Übergangszeit. Diese soll verhindern, dass Schuldner bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung abwarten. Bei einem Abwarten befürchtet die Justiz eine nicht zu bewältigende Verfahrensschwemme. Wie berechnet sich die Übergangszeit? Gerechnet vom Tag des Inkrafttretens der EU-Richtlinie am 16. 2019 soll sich die Dauer des Verfahrens kontinuierlich bis zum 16. 2022 verkürzen. Dies bedeutet konkret, dass sich bereits jetzt die Laufzeit des Verfahrens kontinuierlich verkürzt. Es ist also nicht so, dass ein Insolvenzverfahren bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts sechs Jahre dauert und ab Inkrafttreten abrupt nur noch drei Jahre. Stellen Sie beispielsweise einen Antrag zwischen dem 17. Juli und 16. August 2020, soll das Verfahren nach dem Gesetzesentwurf nur noch 60 Monate dauern. Bei Antragstellung zwischen dem 17. August 2021 beträgt die Verfahrensdauer nur noch 48 Monate.

Dies soll von einem gesetzlichen Kündigungsschutz flankiert werden. Sollte der Zeitraum bis Juni 2020 nicht ausreichen, soll der Bundesregierung die Möglichkeit eingeräumt werden, die vorgesehenen Befristungen im Weg einer Verordnung zu verlängern. Änderungen im Insolvenzrecht: Insolvenzantragspflicht und Zahlungsverbote ausgesetzt Im Bereich des Insolvenzrechts sollen die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote bis zum 30. 09. 2020 ausgesetzt werden, es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum wird auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Regelung zum Eröffnungsgrund bei Gläubigerinsolvenzanträgen soll im Verordnungswege bis zum 31.

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