Corona Alles Wichtige zum Arbeitsschutz, Unterstützung für Versicherte sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) Werkstätten (WfbM) Die BGW hat den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen entwickelt, um Beschäftigte vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Außerdem finden Sie hier die Datenschutzinformation. Beratung und Betreuung Die BGW bietet den Arbeitsschutzstandard zum Schutz der Beschäftigten in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie sozialen Diensten. Außerdem finden Sie eine Datenschutzinformation sowie FAQs. Alten-, Pflege- und Wohnheime Trotz Coronavirus sicher arbeiten: BGW-Arbeitsschutzstandard für stationäre Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Mit Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung. Friseursalons Aktualisierter Arbeitsschutzstandard, Antworten auf häufige Fragen sowie Hilfen für den Salon.
Lesen Sie im Titelthema: Besser mit Beteiligung Weitere Themen: Krankenhaus: Hygiene und Arbeitsschutz im Reinigungsdienst Unterweisung: Warum es auf den persönlichen Austausch ankommt Schädlingsbekämpfung: Online-Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung Die Online -Fassung unseres Magazins enthält einen Großteil der Artikel der Printausgabe. Weitere Texte finden Sie im PDF oder im E-Paper, das sich online durchblättern lässt. Nutzen Sie unsere kostenlose Medien App mit Online -Extras! Die App "BGW Medien" bietet komfortablen Zugriff per Smartphone oder Tablet. Wer möchte, kann sich über neue Ausgaben der Magazine benachrichtigen lassen. Und wie hat Ihnen diese Ausgabe gefallen? Was war gut – was vielleicht weniger? Geben Sie uns eine Rückmeldung!
Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für Erste-Hilfe-Ausbildung.
Erste Hilfe: Kostenübernahme für Kurse Sonderregelung für Kindertageseinrichtungen: Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungsrichtungen für Kinder" übernimmt die zuständige Unfallkasse. Diese Kurse qualifizieren auch für die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen. Die BGW erstattet den Unfallkassen ihren Kostenanteil. So haben Sie als KiTa nur noch einen Ansprechpartner für die Kostenübernahme. (Ausnahme: Einrichtungen bei denen auch die Kinder bei der BGW versichert sind. Hier sind wir weiterhin die alleinigen Ansprechpartner und wir übernehmen auch die Kosten allein. ) Gesundheit schützen: weitere Angebote Neben unserem Medien-Center mit Broschüren, Arbeitshilfen oder Ratgebern zu Themen der Prävention bieten wir Ihnen eine Reihe weiterer, systematischer Hilfen an. Seminare BGW Arbeitsschutz mit System Ob Erzieherinnen und Erzieher, Kita-Leitung, Tagesmutter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die BGW bietet eine breite Auswahl an Weiterbildungen zu Themen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Für Kita-Träger des Landes Berlin ändert sich nichts – Sie können weiterhin die Kostenübernahme-Gutscheine über die Unfallkasse Berlin abfordern. Erste Hilfe FORTBILDUNG: Infos für Fahrschüler Motorrad oder Auto: Möchten Sie für Ihren Führerschein Motorrad bzw. PKW einen Kurs "Erste Hilfe Schulung" belegen, dann wählen Sie für weitere Informationen einen der folgenden Button.
BGN Telefon: +49 621 4456 3222 E-Mail Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner. BG RCI Martina Weidlich Telefon: +49 6221 5108 29181 Silke Tiepke Telefon: +49 6221 5108 29180 Carmen Nowarre Telefon: +49 6221 5108 29172 Antje Güntzel Telefon: +49 6221 5108 29191 E-Mail... Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden ( § 26 Abs. Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an. BG Verkehr... Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden ( § 26 Abs. Bitte melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an. BGW Team Erste Hilfe Telefon: +49 40 20 207 4839 E-Mail Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren.
Online-Verfahren starten: Es gibt zwei Möglichkeiten: mit und ohne Registrierung – dafür steht jeweils ein entsprechender Button zur Verfügung. Wer sich zuerst registriert, kann später erneut auf die eingegebenen Unternehmensdaten zurückgreifen. Alle Personen, die zur Aus- oder Fortbildung in Erster Hilfe angemeldet werden sollen, werden dann im Online-Verfahren erfasst. Im letzten Schritt wird eine Liste der Teilnehmenden ausgedruckt. Sie ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte. Das online ausgefüllte Formular an die Ausbildungsstätte weiterleiten: Bei der Anmeldung zur Schulung muss das jeweilige Dokument vorgelegt werden. Achtung: Handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Kostenübernahmebestätigung vorliegt!
Kostenübernahme Durch Unfallversicherungsträger (BG / DGUV / UKB …) Die Unfallversicherungträger übernehmen in der Regel die Kosten für Erste Hilfe Lehrgänge. Bitte informiere dich vorab bei Deinem Unfallversicherungsträger, für wie viele Teilnehmer/-innen eine Kostenübernahme gewährt wird. Wichtig! Die Kostenübernahme ist nur mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular möglich. Bitte wähle Deine Berufsgenossenschaft bzw Unfallkasse aus und folgen dem Link um Informationen zum Kostenübernahmeverfahren zu erhalten.
Die IKK Südwest bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Hilfsmittel, soweit eine Kostenübernahme nicht vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte oder Rollstühle, bis zur Höhe der Vertragspreise oder der gültigen Festbeträge. Bei allen medizinischen und orthopädischen Heil- sowie Hilfsmitteln gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen. Fragen und Antworten zu Hilfsmitteln: Was sind Hilfsmittel? Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die Überwindung von körperlichen Behinderungen ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise Hörgeräte, orthopädische Schuhe und Rollstühle. Durch ihren Einsatz werden Menschen mit bestimmten Funktionseinschränkungen die Teilnahme an Alltagsaktivitäten, Kommunikation, Mobilität, Hygiene und soziale Interaktion ermöglicht. Daher sind sowohl medizinische als auch orthopädische Hilfsmittel für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben für viele Menschen unerlässlich.