Aus statistischen Gründen speichern wir lediglich deine Postleitzahl, um unseren Service verbessern zu können. Ein Rückschluss auf deine Person ist damit nicht möglich!
Dabei stellt ein Umzug (und schon bereit der Umzug an einen anderen Ort im Inland) erfahrungsgemäß einen wichtigen Grund dar. Es ist allerdings zu beachten, dass es keine abschließende Rechtsprechung gibt – dass auch nirgends eine Liste von fristlosen Kündigungsgründen vorhanden ist. Es wird immer eine Frage des Einzelfalls sein, inwiefern tatsächlich ein "wichtiger Grund" zur fristlosen Kündigung i. § 626 BGB gegeben ist. Weiterhin ist zu beachten, dass Ihnen die prozessuale Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Kündigungsgrundes obliegt. Daher ist dem Anbieter die (Wohnungs-)Abmeldebescheinigung und gegebenenfalls auch eine Bestätigung über die Arbeitsaufnahme im Ausland aus Beweiszwecken beizubringen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen wird aber der Umzug als außerordentlicher Kündigungsgrund von den Internet- und Telefonanbietern akzeptiert. Sie müssen die "außerordentliche Kündigung" dann innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie von dem Grund (Umzug wegen Arbeitsplatz im Ausland) Kenntnis erlangt haben, Ihrem Vertragspartner gegenüber schriftlich erklären.